Unterstützungsgruppe
Kontingentführung (UG-Kon)

Das
bayerische Innenministerium hat die Landkreise und Kreisfreien
Städte in Bayern beauftragt Hilfeleistungskontingente
für die Länder- und staatenübergreifende Katastrophenhilfe
sowie die überregionale Katastrophenhilfe innerhalb Bayern
aufzustellen.
Die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg haben gemeinsam
hierfür sieben Feuerwehr-Hilfeleistungskontingente aufgestellt.
Jedes Kontingent besteht aus den Grundkomponenten Führung/Verbindung,
Logistik/Sanitätsdienst und Personal. Diese Grundkomponenten
werden durch eine Spezialkomponente (Standard, Hochwasser/Pumpen,
Hochwasser/Sandsäcke, Sturm/Dachsicherung, Sturm/Motorsägen,
Ölwehr oder ABC-Abwehr) ergänzt.
Die Feuerwehr Glattbach stellt
innerhalb der Grundkomponente Führung/Verbindung die
"Unterstützungsgruppe Kontingentführung (UG-Kon)".
Diese Teileinheit umfasst zehn
Glattbacher Feuerwehrleute sowie folgende Fahrzeuge
der Feuerwehr Glattbach: FüKW,
MZF und AH-TEL.
Im Falle einer Alarmierung fährt die UG-Kon mit kompletter
UG-ÖEL-Ausrüstung den Sammelpunkt "Feuerwache
Aschaffenburg" an. Von dort geht es dann in das Einsatzgebiet.
Folgende
Feuerwehr-Hilfeleistungskontingente werden gemeinsam von der
Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg gestellt:
Hilfeleistungskontingent "Standard"
Hilfeleistungskontingent "Hochwasser/Pumpen"
Hilfeleistungskontingent "Hochwasser/Sandsäcke"
Hilfeleistungskontingent "Sturmschaden/Motorsägen"
Hilfeleistungskontingent "Sturmschaden/Dachsicherung"
Hilfeleistungskontingent "Ölwehr"
Hilfeleistungskontingent "ABC-Abwehr"
Es kann immer nur ein Kontingent alarmiert werden.
Die Feuerwehr Glattbach stellt immer
die UG-Kon.
Downloads
zum Thema:
Grenzenlose
Hilfe - Neues Konzept zur länder- und staatenübergreifenden
Katastrophenhilfe - Feuerwehrhilfeleistungskontingente
(Brandwacht 1/2008)
Stadt
und Landkreis Aschaffenburg - Feuerwehrhilfeleistungskontingente
Personen
- Stammdatenblatt
Stadt
und Landkreis Aschaffenburg - Feuerwehrhilfeleistungskontingente
Check-
und Packliste als Mitglied eines überörtlichen Hilfeleistungskontingents