IHRE FEUERWEHR INFORMIERT Unter welchen Bedingung beseitigt die Feuerwehr Wespennester Gerade in den Sommermonaten wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an die Feuerwehren. Ein tätig werden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Daher darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) die Beseitigung eines Wespennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Es liegt eine konkrete "Gefahr im Verzug" (Notfall) durch das Wespennest vor, zum Beispiel leben im betroffenen Haus Allergiker oder Kleinkinder. - Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden. Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen, einige Firmen sogar mit Tag/Nacht-Service, zur Verfügung. - Die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, kann nicht durch Absperrmaßnahmen (zum Beispiel Nichtbenutzen eines betroffenen Raumes) abgewendet werden. - Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich. Die Beurteilung,
ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen
Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der
Feuerwehr zu treffen. Mit freundlichen
Grüßen, |
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